Aufnahmekriterien
Als Aufnahmekriterien gelten folgende Punkte:
- Vor der Aufnahme eines Kindes in die Grossfamilie wird eine sorgfältige Abklärung getroffen. Es muss ersichtlich sein, aus welchen Gründen das Kind fremdplatziert werden soll, und welche Stellen und Institutionen bisher und auch weiterhin involviert sind.
- In Informationen aus Gutachten und Abklärungen von schulpsychologischen Diensten, kinder- und jugendpsychiatrischen Diensten oder anderen Instanzen müssen, sofern sie für die Arbeit der Pflegeeltern relevant sind, bekannt gegeben werden.
- Vor der definitiven Aufnahme soll durch eine mehrtägige Schnupperzeit für alle Beteiligten ersichtlich werden, ob das Angebot der Grossfamilie dem notwendigen Rahmen des Kindes entspricht.
- Das Pflegeverhältnis muss durch geeignete behördliche Massnahmen geschützt sein.
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Beim Eintritt muss eine Kostengutsprache der einweisenden
Behörde vorliegen, bzw. der Pflegevertrag muss rechtsgültig unterzeichnet
sein.
Die leiblichen Eltern wie auch die einweisende Behörde sind mit unserer ethischen Grundhaltung einverstanden. Die Behörde hat die Zusage der Eltern sicherzustellen.